Aufzugsbefreiung
Seit Juni 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit wurde das Notrufsystem mit 2-Wege-Kommunikation im Aufzug und das dahinterliegende Notrufmanagement zur Pflicht. Jeder, der einen Aufzug zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken betreibt, ist an diese Betriebssicherheitsverordnung gebunden.
Wir sind als Interventionspartner für die Aufzugsbefreiung für mehrere Leitstellen tätig. Die Interventionen werden ausnahmslos von Mitarbeitern durchgeführt, die als Aufzugswärter ausgebildet wurden. Grundlage ist stets die Teilnahme am TÜV-Seminar „Aufzugswärter nach TRBS 3121 und Betriebssicherheitsverordnung – Schulung für die Befreiung von Personen in Theorie und Praxis“. Darüber hinaus legen wir selbstverständlich auch großen Wert auf innerbetriebliche und praxisorientierte Schulungen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Betreiber und der Wartungsfirma. Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen nicht nur über das technische Know-How, sondern werden auch speziell geschult, um beispielsweise auf die psychische Belastungssituation der eingeschlossenen Person eingehen zu können. Unsere Aufzugswärter haben grundsätzlich eine Ersthelfer-Ausbildung, um im Falle eines Falles entsprechende Sofortmaßnahmen einleiten zu können.
Doch wie läuft so ein Einsatz in der Praxis ab?
Wenn ein Aufzug steckenbleibt, muss die eingeschlossene Person den Notrufknopf im Aufzug drücken.
Dadurch wird eine Sprechverbindung zur Leitstelle hergestellt. In der Leitstelle kann der Aufzug anhand der hinterlegten Daten automatisch identifiziert werden. Die Leitstelle übergibt uns als Interventionspartner den Auftrag zur Aufzugsbefreiung und unser diensthabender Mitarbeiter macht sich sofort auf den Weg zum Einsatzort.
Während der Anfahrt zum Objekt hält die Leitstelle weiterhin Kontakt mit der eingeschlossenen Person.
Der mit dem Aufzugsnotdienst beauftragte Mitarbeiter erhält alle relevanten Daten zum Einsatz (Standort des Schlüsseldepots, Lage des Aufzugs, Art und Bauweise des Aufzugs, Anzahl und Verfassung der Personen im Aufzug usw.) bereits während der Anfahrt. Somit kann er beim Eintreffen vor Ort gleich mit der Befreiung der eingeschlossenen Person beginnen.
Meist wird der Schlüssel zum Objekt in einem speziellen Notschlüsseltresor vor Ort verwahrt, in manchen Fällen verfügen wir über einen eigenen Objektschlüssel.
Unsere geschulten Mitarbeiter befreien die im Aufzug eingeschlossene Person schnell und zuverlässig. Dazu wird der Fahrkorb in Position gebracht, in der sich die Aufzugstüren von außen öffnen lassen.
Nach der Befreiung wird der Auftraggeber über den Einsatz informiert und der Einsatz dokumentiert. Falls erforderlich, wird der Aufzug außer Betrieb genommen und die entsprechende Wartungsfirma durch die Leitstelle verständigt.